Parteien
und Gegenstand. Dieser Vertrag (AGB) regelt das rechtliche
Verhältnis zwischen der Minutes
Christian Zepter, Am Planetarium 37, 07743 Jena („Minutes„) und deren Kunden
(„Kunde“) in Bezug auf die zur Verfügungstellung der CRM-Software
„Minutes crm“ zur Nutzung über
das Internet (Software as a Service). Minutes erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher,
sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit des Kunden.
Keine
abweichenden Regelungen. Die Geltung abweichender oder über diese
Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn Minutes einen Auftrag des Kunden
annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen
hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
beigefügt sind und Minutes dem
nicht widerspricht.
Zustandekommen
des Vertrages. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde bei
Eingabe seiner E-Mail Adresse im Registrierformular diese AGB durch
Anklicken des entsprechenden Häkchens akzeptiert und auf „Weiter“ klickt.
Pflichten
im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3
BGB sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen
Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen,
werden abbedungen.
Leistungen von Minutes
Nutzungsrecht. Minutes stellt dem Kunden die
unter www.minutes crm.de
beschriebene Buchhaltungssoftware mit der Bezeichnung „Minutes crm“
(„Software“) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung
(„Service“). Die Software wird auf Computern eines von Minutes genutzten Rechenzentrums
betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels
eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene
Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht
ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z.B. JavaScript) auf
dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher
oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist
beschränkt auf die vom Kunden gebuchte maximale Anzahl von Nutzern
(nachfolgend „Nutzungseinheiten“) und den gebuchten
Funktionsumfang (Paket). Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des
Services an Dritte ist untersagt.
Drittsoftware
/ Open Source Software und externe Webservices. Die Software
einschließlich der lokal im Browser des Kunden ausgeführten Programmcodes
kann Drittsoftware beinhalten („Drittkomponenten“) und auf Webservices
Dritter zurückgreifen (z.B. Google Maps) („Externe Webservices“). Für die
Drittkomponenten und externen Webservices können Nutzungs- und
Lizenzbedingungen gelten, auf die auch ausländisches Recht Anwendung
finden kann. Die Nutzungsrechte erhält der Kunde dabei ggf. unmittelbar
von dem jeweiligen Drittanbieter. Externe Webservices können von den
Anbietern eingestellt oder unter geänderten Bedingungen bereitgestellt
werden, sodass später Änderungen des Service nötig sein können. Auf
Drittkomponenten und externe Webservices finden abweichend von diesen AGB
und dem Bestellschein vorrangig die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der
jeweiligen Drittanbieter Anwendung. Momentan eingesetzte
Drittkomponenten, die lokal im Browser des Kunden ausgeführt werden,
sowie externe Webservices, sind Postmark, Cleverreach, Billwerk und
Google Analytics.
Verfügbarkeit. Minutes stellt dem Kunden den
Service mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Kalenderjahresmittel
während der Betriebszeit („Zielverfügbarkeit“) zur Verfügung.
Betriebszeit ist werktags von 06:00 bis 22:00 Uhr MEZ. Für die
Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die
hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss,
Browser) ist der Kunde verantwortlich. Minutes erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von Minutes genutzten Rechenzentrums
an das Internet. Bei einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit hat der
Kunde das Recht, eine Gutschrift (und bei Vertragsende eine Erstattung)
in Höhe von 10 % der Jahresnutzungsgebühr des betreffenden Kalenderjahres
für jeden angebrochenen Prozentpunkt geltend zu machen, um den die
erreichte Verfügbarkeit die tatsächliche Verfügbarkeit unterschreitet,
höchstens jedoch die Jahresnutzungsgebühr. Der Kunde muss die Ansprüche
innerhalb von sechs Wochen geltend machen. Weitergehende Minderungs- oder
Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle einer Unterschreitung der
Zielverfügbarkeit sind ausgeschlossen. Bei der Ermittlung der tatsächlich
erreichten Verfügbarkeit gelten Ausfälle aufgrund höherer Gewalt nicht
als Verfügbarkeitsausfall.
Einrichtung. Der
Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Services (individuelle
Einstellungen oder Eingabe/Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung
des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des
Kunden, ist nicht geschuldet.
Support. Minutes stellt für Kunden eines
kostenpflichtigen Pakets einen E-Mail Support zur Unterstützung bei der
Nutzung des Services zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht:
Allgemeinen Knowhow-Transfer, Schulungen, Konfiguration und
Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der
Software. Die Supportleistungen werden von Minutes werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00
Uhr – 16.00 Uhr erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich
gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31.12 eines jeden Jahres. Die
Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail Anfragen beträgt in der
Regel 48 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen,
gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.
Dokumentation. Soweit
nicht anders vereinbart schuldet Minutes
nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe oder
PDF-Benutzerhandbuch. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen
sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.
Leistungsänderungen. Dem
Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software, um eine
Standardsoftware handelt, die als Software as Service Dienst
bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein
zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy Modell
resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein
einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden
kann. Die Parteien vereinbaren daher: Minutes kann den Service (einschließlich der
System-anforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt
insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer
notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii)
geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browser-versionen oder
technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit.
Daneben kann Minutes den
Service im Rahmen einer Fortentwicklung des Software angemessen ändern
(z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt
wurden). Minutes wird den
Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung
rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten – per E-Mail
hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als
erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin
schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der
Änderung wird Minutes auf
diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das
vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden
nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.
Erfüllungsgehilfen. Minutes ist berechtigt, zur
Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten, insbesondere
Rechenzentren zum Hosting der Software.
Vergütung und Zahlungsverzug
Gebührenstruktur. Der
Kunde schuldet Minutes für die
Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit je nach
Vertragslaufzeit eine monatliche oder jährliche Nutzungsgebühr.
Entstehen
der Nutzungsgebühr. Die Nutzungsgebühr wird mit Vertragsbeginn und
sodann – je nach Vertragslaufzeit – jeweils monatlich oder jährlich im
Voraus fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw.
Wechsel in ein höheres Paket) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung
(bzw. Wechsel in ein niedrigeres Paket) ist nur mit Wirkung zum Ende
einer Vertragslaufzeit möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten
Nutzungseinheiten innerhalb Vertragslaufzeit werden die zusätzlichen
Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen
Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der
zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preisliste von Minutes.
Rechnungsstellung. Minutes stellt die Gebühren zu
Vertragsbeginn und sodann – je nach Vertragslaufzeit – monatlich oder
jährlich in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch
Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei in
das Kundenmenü oder Versand per E-Mail („Online-Rechnung“).
Zahlungsarten
und Belastung. Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt mittels
Kreditkarte oder Lastschrift. Kreditkarten werden am Fälligkeitstag
belastet, Lastschriften erfolgen innerhalb von 5 Tagen nach
Fälligkeitstag.
Nettopreise. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Zahlungsverzug. Kommt
der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder
eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder in einem Zeitraum,
der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der
Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen
Nutzungsgebühr erreicht, in Verzug, ist Minutes berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail
oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag
außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer Sperrung bleibt der Kunde
weiterhin zur Zahlung der Nutzugsgebühr verpflichtet. Während der
Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten
Daten. Im Falle einer Kündigung findet Ziffer 9.4 Anwendung.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Sicherungskopien. Dem
Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und
regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm
obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet Minutes bei Datenverlusten der
Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen
regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.
Rechtmäßige
Nutzung. Der Kunde wird den Service nur im Rahmen der vertraglichen
und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte
Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften
zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine
schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder den Service in
sonstiger Weise missbrauchen. Unterliegt der Kunde einer beruflichen
Schweigepflicht (z.B. Arzt, Anwalt) ist er für die Zulässigkeit der
Einstellung von Kundendaten in den Service verantwortlich und muss
erforderlichenfalls die notwendige Einwilligung bzw. Befreiung von seinen
Kunden einholen.
Systemanforderungen
und Mitwirkungspflicht. Anforderungen an Hard- und Software beim
Kunden sowie organisatorische Anforderungen und Mitwirkungspflichten des
Kunden sind unter www.minutes crm.de
beschrieben. Soweit nicht anders festgelegt, hat der Kunde eine aktuelle
Browserversion mit aktivierten Javascript und Cookies zu nutzen.
Steuerrelevante
Daten. Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen
Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und
Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Kunden ist bekannt, dass der Service
nicht den Anforderungen der “ Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung
und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ genügt.
Kundendaten und Datenschutz
Kundendaten. Die
vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen Daten (z.B.
Daten über Kunden des Kunden, Lieferanten, Rechnungsdaten, Arbeitszeiten)
und die dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten (z.B.
Protokolldaten über die Nutzung des Services) (gemeinsam
„Kundendaten“) stehen dem Kunden zu. Minutes behandelt die Kundendaten vertraulich.
Nutzung
der Kundendaten. Der Kunde räumt hiermit Minutes das nicht-ausschließliche, weltweite, auf die
Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche Recht ein, die
Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung des Services zu nutzen,
insbesondere diese auf einem von Minutes
betriebenen Rechenzentrum zu speichern. Minutes bleibt zudem berechtigt, die Kundendaten in nicht
personenbezogener, sowie aggregierter oder statistischer Form zur
Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software zu nutzen.
Mängelansprüche
Mängelfreiheit
und Beschaffenheit. Minutes
wird den Service frei von Sach- und Rechtmängeln erbringen und die
Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen
Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte
Beschaffenheit der Software ist ausschließlich die auf der Webseite www.minutes crm.de enthaltene
Leistungsbeschreibung maßgeblich. Die Pflicht zur Erhaltung der Software
beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte
Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie
Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder
Betriebssystemen, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender
Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
Mängelbeseitigung. Mängel
des Services meldet der Kunde unverzüglich an Minutes und erläutert die näheren Umstände des
Zustandekommens. Minutes wird
den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen, sofern dieser die
Nutzung des Services nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Minutes ist berechtigt, den
Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den
Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem
Kunden zumutbar ist.
Anfängliche
Unmöglichkeit. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche
Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird
ausgeschlossen.
Verjährung. Mängelansprüche
verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von
Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit Minutes kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz
2)
Gesetzliche
Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur
Mängelhaftung.
Unentgeltliche
Überlassung. Soweit Minutes
Leistungen unentgeltlich erbringt (z. B. während einer Testphase oder im
Rahmen eines kostenlosen Pakets) gelten vorrangig die Bestimmungen über
die Leihe, d. h. insbesondere, unsere Mängelhaftung ist gemäß § 600 BGB
auf Arglist beschränkt, die Haftung gemäß § 599 BGB ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt und es gilt die verkürzte Verjährung von
sechs Monaten gemäß § 606 BGB.
Freistellungspflichten
Pflicht
zur Freistellung. Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen)
gegenüber Minutes Ansprüche
bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der
Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere
rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in
wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt
Folgendes: Der Kunde wird Minutes
von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, Minutes bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung
bieten und Minutes von den
Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
Voraussetzungen
der Freistellungspflicht. Voraussetzung für die Freistellungspflicht
nach Ziffer 7.1. ist, dass Minutes
den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich
informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt
und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit möglich –
alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die
Ansprüche zu führen.
Haftungsbeschränkung
Ausschluss
in bestimmten Fällen. Minutes
haftet für Schäden, soweit diese
a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von Minutes verursacht wurden, oder
b) leicht fahrlässig von Minutes
verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen
sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf
die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde vertrauen darf (z.B. Kundendaten sind vollständig verloren und
auch Altbestände sind nicht rekonstruierbar). Im Übrigen ist die Haftung
von Minutes unabhängig von
deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer Minutes haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme
einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels
oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Minutes erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur
dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet
werden.
Begrenzung
der Höhe nach. Im Falle von Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet Minutes nur begrenzt auf den für
einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Höhe
des typischerweise vorhersehbare Schaden. Die Parteien gehen für die
Fälle der Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) davon aus, dass der
„typischerweise vorhersehbare Schaden“ für alle in einem
Kalenderjahr anfallende Schadensfälle höchstens dem dreifachen einer
jährlichen Nutzungsgebühr entspricht.
Unentgeltliche
Leistungen. Die Haftung von Minutes
ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schaden, die
während einer kostenlosen Testphase oder im Rahmen eines kostenlosen
Pakets verursacht wurden.
Mitarbeiter
und Beauftragte von Minutes. Die
Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch bei Ansprüchen
gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Minutes.
Laufzeit und Kündigung
Laufzeit. Der
Vertrag ist je nach Bestellung des Kunden für einen Monat oder ein Jahr
geschlossen und verlängert sich anschließend jeweils um einen weiteren
Monat bzw. ein weiteres Jahr, wenn der Kunde oder Minutes den Vertrag nicht mit Wirkung zum Ende des jeweiligen
Vertragsmonats bzw. -jahres kündigen. Für den Kunden gilt keine
Kündigungsfrist, für Minutes
gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das Recht zur Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Reduzierung von
Nutzungseinheiten bzw. den Wechsel in ein niedrigeres Paket gilt Ziffer
3.2.
Kostenlose
Testphase. Wenn das vom Kunden gebuchte Paket eine kostenlose
Testphase vorsieht, gilt für die Laufzeit des Vertrages Folgendes: Mit
Vertragsschluss beginnt zunächst eine 14-tägige Testphase. Für die
Testphase fallen keine Nutzungsgebühren an. Mit Ablauf der Testphase
wandelt sich das gebuchte Paket in ein unentgeltliches Paket (sofern
angeboten), wenn der Kunde nicht ein kostenpflichtiges Paket bucht.
Form. Die
Kündigung eines Abos hat in der Accountverwaltung unter mein.minutes crm.de zu erfolgen, um
wirksam zu sein. Dort kann der Vertrag jederzeit durch einen Klick
auf „Vertrag kündigen“ und dem anschließenden Absenden des
Formular durch einen Klick auf „Kündigen“ zum nächstmöglichen
Zeitpunkt gekündigt werden.
Daten
bei Vertragsende. Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht
mehr auf seine Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden die Daten vor
Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion des Services
(siehe Leistungsbeschreibung) zu exportieren und bei sich zur weiteren
Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der
Kundendaten (z.B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten
Format) ist Minutes nicht
verpflichtet. Mit Vertragsende wird Minutes
die Kundendaten löschen, sofern Minutes
selbst nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine
Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in
Backups) ist Minutes
berechtigt die Daten zunächst zu sperren und später turnusgemäß endgültig
zu löschen.
Nichtnutzung
des Systems. Wird eine der kostenlos angebotenen Versionen für einen
längeren Zeitraum nicht genutzt, so kann diese Instanz mit einer
Vorankündigung von 30 Tagen deaktiviert und datenschutzkonform von den
Servern der Minutes entfernt werden.
Eine Wiederherstellung der Daten ist dann nicht mehr möglich.
Schlussbestimmungen
Aufrechnung. Der
Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen
Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser
Anspruch von Minutes
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Schriftform. Änderungen
dieses Vertrages bedürfen zumindest der Textform (E-Mail oder Brief).
Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
Anwendbares
Recht. Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang
stehende Streitigkeiten (sowohl vertraglich als auch deliktisch) findet
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts
Anwendung.
Gerichtsstand. Ist
der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand derjenige bei Minutes.
Minutes bleibt berechtigt, am
Sitz des Kunden zu klagen.
Teilunwirksamkeit. Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach
dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher
Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im
Falle einer Vertragslücke.